Leitsätze des Sportverein

  • Wir vermitteln durch Freizeit- und Breitensport die Freude an Bewegung, fördern die Gesundheit und tragen zum sozialen Zusammenwirken bei.
  • Wir fördern durch das gemeinsame Sporttreiben den friedlichen Umgang der Menschen miteinander, unabhängig von Alter, Nationalität, Kultur, Religion, Diversität oder eines Handicaps.
  • Wir betrachten Hilfsbereitschaft, Fairness und Fairplay als Grundlagen unseres sportlichen Wettbewerbs.
  • Wir sind offen und bereit für Veränderungen auf Grund gesellschaftlicher Entwicklungen und nehmen neue Herausforderungen an.
  • Wir bieten unsere Sportangebote grundsätzlich für alle Altersgruppen an, wobei wir jedoch aus sozialer Verantwortung der Förderung der Jugend einen besonderen Stellenwert beimessen.
  • Wir fördern ehrenamtliches Engagement durch Qualifizierung, Übertragung von Verantwortung und Anerkennung.
  • Wir fördern größtmögliche Mitwirkungsmöglichkeiten unserer Mitglieder auf allen Ebenen.
  • Wir qualifizieren unsere Übungsleiter in sportlicher und pädagogischer Hinsicht und bieten dadurch unseren Mitgliedern die beste Betreuung und sportliche Förderung.
  • Wir kommunizieren und kooperieren mit anderen Vereinen, gemeinnützigen Einrichtungen, sozialen Institutionen, mit der Gemeinde Havixbeck und Schulen.
  • Wir sind verantwortlich für das, was wir tun.

Beschreibung des Förderprogramms zur Digitalisierung auf unserer Website

Um unserer Geschäftsstelle eine zeitgemäße digitale Ausstattung zu verschaffen hat der Vorstand Anfang März damit begonnen, sich um Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (REACT-EU) zu bemühen.

Dieses Projekt wird durch die Europäische Union als Teil der Reaktion auf die COVID-19-Pandemie finanziert. Diese Fördermittel stellen einen weiteren Beitrag zur Digitalisierung des organisierten Breitensports in Nordrein-Westfalen dar.

Erfreulicherweise wurden die beantragten Fördergelder für Schwarz-Weiß Havixbeck bewilligt, so dass die geplanten Anschaffungen getätigt werden konnten.

Der Vorstand sagt Dankeschön!

Verein

Der Sportverein Schwarz-Weiß Havixbeck wurde im Jahre 1928 gegründet und ist mit über 1000 Mitgliedern der größte Verein in Havixbeck.

1978 brachte der Verein anläßlich seines 50 jährigen Bestehens eine Festschrift heraus.

2003 feierte der Sportverein sein 75 jähriges Jubiläum, dazu erstellte Wilhelm Mersmann (verstorben am 27.04.2020) eine Chronik in der Du interessantes über die Vereinsgeschichte erfahren kannst.

Der SWH ist der Dachverein für aktuell folgende Abteilungen:

Badminton, Basketball, Fussball, Handball, Judo, Leichtathletik, Tischtennis, Turnen & Gymnastik, Rhytmische Sportgymnastik und Volleyball plus Kursangebote für Konditions-Gymnastik, Power-Gymnastik, Nordic Walking und Zumba.

Vorstand, Beisitzer, Geschäftsstelle und Mitarbeiter kümmern sich um die Verwaltung, die Mitglieder, die Sportstätten und vieles mehr, was für den Sportbetrieb notwendig ist.

Wenn Du Fragen hast, die diese Seiten nicht beantworten oder Wünsche & Verbesserungen zu diesem Auftritt, dann melde Dich gerne in der Geschäftsstelle oder schreibe uns eine Mail.

Der aktuelle Vorstand

Katharina Ahlers (Referentin), Hajo Walden, Jörg Sommerfeld, Anne Fleßner, Klaus Wellner, Mark Waterkortte, es fehlt Berthold Pierick (hat das Foto gemacht :-)), Cäcilia Gudorf-Brocks (Mitarbeiterin der Geschäftsstelle).

Bild der Klausurtagung

Ein Cookie ist eine kleine Textdatei die auf Ihrem Computer gespeichert wird, wenn Sie eine Webseite besuchen. Diese Textdatei speichert Informationen, welche von der Webseite gelesen werden können, wenn Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt erneut besuchen. Der ausschließliche Zweck besteht darin, unser Angebot Ihren Kundenwünschen bestmöglich anzupassen und die Seiten-Nutzung so komfortabel wie möglich zu gestalten.

Mit Anwendung der DSGVO 2018 sind Webmaster dazu verpflichtet, der unter https://eu-datenschutz.org/ veröffentlichten Grundverordnung Folge zu leisten und seine Nutzer entsprechend über die Erfassung und Auswertung von Daten in Kenntnis zu setzen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist in Kapitel 2, Artikel 6, Abs. 1 lit f der DSGVO begründet.

Über die Einstellungen in Ihrem Browser können Sie das Verwenden von Cookies unterbinden, Sie müssen dann allerdings mit Funktionseinschränkungen bei einzelnen Seiten rechnen.

Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kontakt

SV Schwarz-Weiß Havixbeck e.V.

Althoffsweg 41
48329 Havixbeck
 

E-Mail:
Telefon: 02507 / 1880

Postanschrift:

Postfach 1109
48325 Havixbeck

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:

siehe hier

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf. (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

 

Verantwortlicher

SV Schwarz-Weiß Havixbeck e.V.
Hans-Joachim Walden (1.Vorsitzender)
Althoffsweg 41
48329 Havixbeck
Tel.: 02507/1880
E-Mail:
Impressum: https://www.sw-havixbeck.de/impressum.html

 

Arten der verarbeiteten Daten:

- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).
- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

 

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

 

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
- Sicherheitsmaßnahmen.
- Reichweitenmessung/Marketing

 

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

 

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

 

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

 

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

 

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

 

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

 

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Staus gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist in Kapitel 2, Artikel 6, Abs. 1 lit f der DSGVO begründet.

Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

 

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Handelsbriefe, Buchungsbelege, etc.) sowie für 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, Für Besteuerung relevante Unterlagen, etc.).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

 

Hosting

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

 

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

 

SIWECOS-Scanner

Um das Erkennen und Abwehren von Hacker-Angriffen zu verbessern wird unsere Seite regelmäßig von SIWECOS gescannt. SIWECOS ist ein Gemeinschaftsprojekt vom eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. und der Ruhr-Universität Bochum unter der Leitung des eco e.V. und wird mit Unterstützung des CMS Garden e.V. und des Bochumer IT-Security Startups Hackmanit realisiert. SIWECOS steht für „Sichere Webseiten und Content Management Systeme“. Wir verweisen hiermit auf die Datenschutzerklärung von SIWECOS.

 

Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System ("CRM System") oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.

Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.

 

luca-System

Wir setzen das luca-System zur Erfassung von Kontaktinformationen von Gästen, Kunden und Besuchern zur Erfüllung der Dokumentationspflicht und Unterstützung der Kontaktpersonenermittlung bei COVID-19 Infektionen ein.

Bitte beachten Sie die gesonderte Datenschutzerklärung zur Nutzung des luca-Systems.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

Datenschutzerklärung luca-System

Datenschutzerklärung luca-System

Verarbeitungstätigkeit Applikation „luca“

Wir, Schwarz-Weiß Havixbeck („wir“ oder „uns“), setzen das luca-System zur Erfassung von Kontaktinformationen von Gästen, Kunden und Besuchern zur Erfüllung der Dokumentationspflicht und Unterstützung der Kontaktpersonenermittlung bei COVID-19 Infektionen ein.

Hier werden Sie informiert, welche Daten bei der Kontaktdatenübermittlung mittels des luca-Systems durch uns als Verantwortlichem erhoben oder uns bereitgestellt werden, wie wir Ihre personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten und welche Rechte Ihnen als betroffene Person hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten zustehen.

 

A. VERANTWORTLICHER

Der für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche ist:

SV Schwarz-Weiß Havixbeck e.V.
Hans-Joachim Walden (1.Vorsitzender)
Althoffsweg 41
48329 Havixbeck
Tel.: 02507/1880
E-Mail: 

Impressum: https://sw-havixbeck.de/impressum.html

 

B. ERHEBUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Um unserer Dokumentationspflicht und Unterstützung der Kontaktpersonenermittlung bei COVID-19 Infektionen nachzukommen, erheben wir bei Ihrem Einchecken in unsere Lokation Ihre personenbezogenen Daten.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Dieses Einchecken und das damit verbundene Übermitteln Ihrer personenbezogenen Daten an uns erfolgt bevorzugt durch den Service luca in einer der folgenden Formen:

  • Nutzung der luca App
  • Nutzung der luca Web-App
  • Nutzung des luca Schlüsselanhängers
  • Nutzung des digitalen luca Kontaktformulars

 

C. ART DER VERARBEITETEN DATEN

Wir können die folgenden Daten von Ihnen verarbeiten, welche notwendig sind, um eine Nachverfolgung nach der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten:

  • Kontaktdaten: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse.
  • Aufenthaltsdaten: Name bzw. Bezeichnung der Gastronomen, Veranstalter und sonstigen Gewerbetreibenden, bei denen Sie sich aufgehalten haben sowie Datum Ihres Aufenthalts, Beginn und Ende Ihres Aufenthalts, Adresse Ihres Aufenthalts, Geo- Koordinaten Ihres Aufenthalts.
  • Eingabedaten: Sonstige Informationen, die Sie durch Eingabefelder in der luca Applikation einreichen, wie z. B. Ihre Tischplatznummer.
  • Funktionale Daten: Datenzuordnungs-IDs, Schlüssel und QR-Codes.

 

D. ZWECKE DER VERARBEITUNG | RECHTSGRUNDLAGE DER VERARBEITUNG

Im Zuge der COVID-19 Beschränkungen müssen wir Ihre Kontaktdaten und Aufenthaltszeiten aufnehmen, damit in Fällen von Neuerkrankungen die Gesundheitsbehörde ggf. eine Kontaktkette nachvollziehen kann. Wenn wir Daten von Ihnen erhalten haben, werden wir diese grundsätzlich nur für diesen Zweck verarbeiten.

Die folgende Übersicht beschreibt, zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten:

ZifferVerarbeitung und ZweckRechtsgrundlage
(1) Erhebung Ihrer Kontaktdaten, Aufenthaltsdaten, Eingabedaten und funktionalen Daten bei Besuch von unseren Räumlichkeiten und Veranstaltungen zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung Art. 6 (1) 1 c) DSGVO: Auf Grundlage zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen
(2) Ermittlung Ihres Aufenthalts, bzw. des Zeitpunktes des Verlassens unserer Lokation, basierend auf geographischen Koordinaten. Die geographischen Koordinaten ihres Gerätes werden mit unseren Lokations-Koordinaten innerhalb Ihrer luca App abgeglichen. Nur die Information, ob Sie einen gewissen Radius verlassen haben, wird erhoben. Art. 6 (1) 1 a) DSGVO: Einwilligung 
(3) Verschlüsselte Speicherung und weitere Verarbeitung Ihrer Kontaktdaten, Eingabedaten und Funktionalen Daten innerhalb der IT-Infrastruktur der culture4life GmbH. Art. 6 (1) 1 c) DSGVO: Auf Grundlage zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen 
(4) Übermittlung Ihrer Kontaktdaten, Aufenthaltsdaten, Eingabedaten und funktionalen Daten an Gesundheitsbehörden.  Art. 6 (1) 1 c) DSGVO: Auf Grundlage zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen 

 

E. EMPFÄNGER PERSONENBEZOGENER DATEN

Das luca-System wird von der culture4life GmbH, Charlottenstr. 59, 10117 Berlin, betrieben. Deren Unterauftragsnehmer sind Anbieter von Softwarewartungs- und Softwarebetriebsleistungen (derzeit neXenio GmbH, Charlottenstr. 59, 10117 Berlin) sowie Anbieter von IT-Infrastrukturleistungen (derzeit Deutsche Telekom AG, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn). Es besteht eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zwischen dem Verantwortlichen und der culture4life GmbH. Die genannten Empfänger und Unterauftragsnehmer können Ihre personenbezogenen Daten in keiner anderen Weise als zur Erfüllung der Dokumentationspflicht und zur Unterstützung der Kontaktpersonenermittlung für uns verwenden.

Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten auf Nachfrage an die Gesundheitsbehörden freigeben um die Nachverfolgung zur ermöglichen.

 

F. ÜBERMITTLUNG AN DRITTLÄNDER

Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation wird nicht vorgenommen.

 

G. DAUER DER SPEICHERUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer von 4 Wochen. Ihre personenbezogenen Daten werden nach Ablauf von vier Wochen gelöscht.

 

H. RECHTE DER BETROFFENEN PERSON

Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie folgende in der DSGVO vorgesehenen Rechte:

  • Das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden und, sofern dies der Fall ist, das Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und bestimmte relevante Informationen. Diese Informationen umfassen unter anderem die Verarbeitungszwecke, die Kategorien verarbeiteter personenbezogener Daten und die Empfänger oder Kategorien der Empfänger, denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden (Art. 15 DSGVO). Bitte beachten Sie, dass die Rechte und Freiheiten anderer Personen Ihr Recht auf Auskunft einschränken können. Bei Verwendung des luca-Systems werden Nutzerdaten verschlüsselt gespeichert, sodass das Nutzergeheimnis in seiner unverschlüsselten Form grundsätzlich nur im Besitz des Nutzers verbleibt. Daher können wir im Regelfall nicht nachverfolgen, ob personenbezogene Daten einer bestimmten Person im luca-System verarbeitet werden. Bitte beachte aber, dass alle Daten in einem regelmäßigen Zeitraum aus dem luca-System gelöscht werden. Alle Nutzer der luca App können in der eigenen Historie und den eigenen Kontaktdaten alle Verarbeitungsformen der erhobenen und verschlüsselt gespeicherten Daten einsehen.

  • Das Recht, die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern diese unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DSGVO). Alle Nutzer können ausschließlich selbst ihre Kontaktdaten in der luca App berichtigen.

  • Das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen zu verlangen, dass Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden (sog. „Recht auf Vergessenwerden“) (Art. 17 DSGVO). Bei Verwendung der luca App werden die personenbezogenen Daten mit Verschlüsselungstechniken gesichert, welche auf Schlüsseln basieren, die grundsätzlich ausschließlich durch die luca App auf Ihrem Endgerät gehalten werden. Ohne diese Schlüssel können wir die vorgenannten Daten Ihrer Person nicht zuordnen und demgemäß nicht löschen. Diese Daten, die aufgrund Ihres Aufenthalts von uns verarbeitet werden, werden nach 4 Wochen im luca-System gelöscht. Sofern wir Daten über Sie gespeichert haben, die wir Ihnen zuordnen können oder die nicht auf den von Ihnen innerhalb der luca App hinterlegten Informationen beruhen, werden wir diese Daten entsprechend Ihrer Anfrage löschen.

  • Das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 18 DSGVO).

  • Das Recht, in bestimmten Situationen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, sofern die Verarbeitung auf einem berechtigten Interesse von uns oder eines Dritten gemäß Art. 6 (1) 1 f) DSGVO beruht.

  • Das Recht, eine hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegenüber uns erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Ein solcher Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die bis zu Ihrem Widerruf erfolgt ist.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nicht in Form von Klardaten, sondern verschlüsselt verarbeiten, und wir daher in bestimmten Fällen nicht in der Lage sein werden, einer entsprechenden Aufforderung durch Sie zur Gewährung der vorgenannten Rechte nachzukommen.

Zur Ausübung dieser Rechte gegenüber uns können Sie sich auch an uns unter den in Teil A dieser Datenschutzerklärung genannten Kontaktdaten wenden.

Ungeachtet der vorstehenden Rechte haben sie das Recht, Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz und Informationsfreiheit einzulegen.

 

I. VERSION

Dies ist die aktuelle Fassung unserer Datenschutzerklärung. Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen (insbesondere im Falle von Änderungen der Rechtslage oder Änderungen unserer Dienste). Änderungen dieser Datenschutzerklärung werden Ihnen gesondert, ggf. vor Wirksamwerden einer Änderung unserer Dienste mitgeteilt. Es empfiehlt sich gleichwohl, diese Datenschutzerklärung in regelmäßigen Abständen abzurufen.

Geschäftsstelle

gudolf brocks
Schwarz-Weiß Havixbeck
Althoffsweg 41
48329 Havixbeck
Ansprechpartnerin:
Cäcilia Gudorf-Brocks

Öffnungszeiten:

Montag: 18:00 - 19:00 Uhr (nur nach Anmeldung)
Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr

Hallenbelegung

Für die Hallenbelegung ist Cäcilia Gudorf-Brocks () zuständig.

Änderungen in der Hallenbelegung oder Belegungswünsche sind direkt an Cäcilia Gudorf-Brocks zu richten!
 

 

Formulare

Satzung:

Aufnahmeantrag:

Satzung [pdf]

Aufnahmeantrag [pdf]

Sportheim

Sportheim
Unser Sportheim befindet sich im Sportzentrum Flothfeld. Für Fragen zur Anmietung für Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an „Althoffsweg 41 e.V.“ – Geschäftsführer Herr Norbert Damis: Mobilfunknummer: 0160 / 93118033

Sportstätten

Wir möchten, dass Sie uns 'gut' finden und wünschen Ihnen eine gute Anfahrt!

Adressen:
Sportzentrum Flothfeld, Althoffsweg 41, 48329 Havixbeck
Baumberge Sporthalle, Altenberger Str. 44, 48329 Havixbeck

karte

 

Mitgliedsbeiträge

BeitragNormalErmäßigt 1)Passiv 2)
Alterbis 18ab 19bis 18ab 19ab 19
Grundbeitrag 72 72 54 54 72 54 36
Grundbeitrag ab 2026 ? 84 84 66 66 84 66 48
Abteilungen+ Beitrag
Badminton 48 48 36 36    
Basketball 60 72 48 54    
Fußball 84 144 72 108 48  
Alte Herren / Ü32   84   84 48  
Handball 96 168 72 132 36  
Judo 96 96 72 72    
Leichtathletik 96 96 72 72    
Tischtennis 24 48 18 36    
Turnen & Gymnastik 60 60 48 48    
Rhytm. Sportgymnastik 120 120 60 60    
Volleyball 24 30 18 30    
KurseAngebote, bitte in der Geschäftsstelle erfragen.l.: 1880
Link zu den Angeboten auch für Nichtmitglieder
Konditions Gymnastik  
Power Gymnastik  
Nordic Walking  
Zumba  

1) Ermäßigt:

  • Mitglieder einer Familie mit mind. 2 aktiven Sportler, wovon nachweislich 1 P. kindergeldberechtigt ist.
  • Mitglieder, die in mind. 2 Abteilungen aktiv sind.
  • Erwachsene ohne oder mit geringem Einkommen.

2) Passiv:

  • 72 € ist der „normale“ Passiv Grundbeitrag, beantragt werden können die ermäßigten Grundbeiträge 54 € oder 36 €.

Erläuterungen:

  • Der Verein erhebt von seinen ordentlichen Mitgliedern:
  • einen Grundbeitrag zur Deckung aller Verwaltungs- und Infrastrukturkosten
  • und zusätzlich Beiträge für Abteilungen, in denen das Mitglied aktiv ist.
  • Neumitglieder zahlen Grund- und Abteilungsbeitrag anteilig ab dem Quartal, in dem sie dem Verein beigetreten sind.
  • Entsteht durch die neue Mitgliedschaft eine Familie, gilt der ermäßigte Beitrag für das neue Mitglied ab sofort.
  • Bereits fällig gewordene und gezahlte Beiträge für bisherige Familienmitglieder werden nicht erstattet oder verrechnet.
  • Für dieses Familienmitglied gilt der ermäßigte Beitrag ab dem Folgejahr.
  • Ein Familienmitglied wird im Jahr nach dem 18. Geburtstag eigenständiges Vereinsmitglied.
  • Wird dadurch ein Familienverbund aufgelöst, gilt Gleiches für das weitere Familienmitglied.
  • Der Familienverbund kann weiterhin bestehen bleiben, wenn das volljährig gewordene Mitglied über kein oder nur geringes Einkommen verfügt.
  • Der Kindergeldnachweis ist erforderlich.
  • Ab dem 4. Familienmitglied werden für die jüngsten Familienmitglieder keine Beiträge erhoben.
  • Lt. Satzung ist das Mitglied verpflichtet, dem Verein eine Einzugsermächtigung für die Mitgliedsbeiträge zu erteilen.
  • Es wird die Zahlungsweise "jährlich" und "½-jährlich" angeboten.
  • Bei halbjählicher Buchung wird der Grundbeitrag im Januar und Juli, die Abteilungsbeiträge im Februar und August eines Jahres gebucht.
  • Bei jährlicher Buchung werden Grund und Abteilungsbeiträge im Februar des Jahres vorgenommen.
  • IBAN für Beitragsüberweisungen: DE44 4015 4530 0080 0101 01, Sparkasse Westmünsterland
  • Spenden: Für Spenden in freiwilliger Höhe (auch für bestimmte Abteilungen) gilt eine besondere Regelung.
  • Es wird eine Vereinbarung zwischen dem Verein und dem Förderer getroffen.
  • Dieser erhält automatisch eine Spendenbescheinigung am Ende des Jahres zur Vorlage beim Finanzamt.
  • IBAN für Spenden: DE35 4015 4530 0080 0100 69, Sparkasse Westmünsterland
     

Aufnahme in den Sportverein

  • Das Formular zur Aufnahme in den Sportverein können Sie hier herunterladen.
  • Oder nehmen Sie Kontakt zum Verein auf!

Satzung

Sportverein

Schwarz Weiß Havixbeck e. V.

AG Coesfeld VR 227

Stand: 20. April 2018 (nachfolgend die Satzung als pdf-Datei zum Download: Satzung)

(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20. April 2018)


Zur besseren Lesbarkeit verzichten wir im nachfolgenden Text auf die Nennung jeweils beider Geschlechter. Im Sinne des Wertebildes unseres Vereins betonen wir an dieser Stelle ausdrücklich, dass sowohl Frauen als auch Männer zur Übernahme von Ämtern in unserem Verein gewünscht sind.

 

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der im Jahre 1928 in Havixbeck gegründete Verein führt den Namen “S.V. Schwarz Weiß Havixbeck e.V.'' und ist beim Amtsgericht Coesfeld im Vereinsregister unter Nr. 227 eingetragen.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Havixbeck.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der sportlichen Jugendhilfe. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch Organisation und Förderung sportlicher Übungen und Leistungen einschließlich der Jugendpflege. Zu diesem Zwecke werden Sportanlagen zur Verfügung gestellt, Übungsstunden abgehalten und den Mitgliedern Gelegenheit zur Teilnahme am sportlichen Wettkampf gegeben.

3. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Vereinsämter sind Ehrenämter. Bei Auflösung des Vereins und bei sonstigen Beendigungsgründen fällt das Vermögen an die Gemeinde Havixbeck mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen nur unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sports verwendet werden darf.

 

§ 3 Mitgliedschaft in Fachverbänden

1. Der Verein hat die Mitgliedschaft in den jeweiligen Fachverbänden erworben oder wird sie gegebenenfalls noch erwerben.

2. Die Satzungen und Ordnungen dieser Verbände werden anerkannt.

3. Die Mitgliedschaft im Verein zieht dann eine automatische Mitgliedschaft im jeweiligen Fachverband nach sich, wenn dies die jeweilige Fachverbandssatzung vorsieht.

 

§ 4 Mitglieder

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.

2. Der Verein besteht aus aktiven, passiven sowie aus Ehrenmitgliedern.

3. Aktive Mitglieder sind die im Verein mitwirkenden Mitglieder, die einer oder auch mehreren Abteilungen angehören können. Ihnen bleibt eine sportliche Beteiligung offen.

4. Passive Mitglieder beteiligen sich nicht am aktiven Vereinsleben, sie unterstützen den Verein jedoch finanziell bei seiner Zielverfolgung. Mit der Mitgliedschaft verbunden ist das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Sie können einer oder mehreren Abteilungen zugeordnet werden. Damit ist zusätzlich das Stimmrecht in der Abteilungsversammlung verbunden.

5. Zu Ehrenmitgliedern werden Vereinsmitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Über die Ernennung beschließt der Vorstand mit 3/4-Mehrheit. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder, soweit sich nicht z.B. aus dieser Satzung oder der Beitragsordnung etwas anderes ergibt.

6. Eine Mitgliedschaft kann auf schriftlichen Antrag an den Vorstand ruhen. Die Mitgliedschaft ruht längstens für 2 Jahre. In dieser Zeit bestehen keine Mitgliedschaftsrechte und -pflichten. Nach Ablauf der Aussetzungszeit leben diese Rechte und Pflichten automatisch wieder auf. Gleiches gilt, wenn das Ruhen der Mitgliedschaft vorzeitig endet.

7. Zur Reaktivierung einer ruhenden Mitgliedschaft vor Ablauf der in 6. genannten Frist bedarf es einer schriftlichen Anzeige an den Vorstand. Eine solche Anzeige ist jederzeit möglich.

 

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein. Die Aufnahme ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Für nicht voll Geschäftsfähige haben die gesetzlichen Vertreter den Beitritt zu erklären bzw. ihre schriftliche Zustimmung zu erteilen.

2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Eintritt vollzieht sich rückwirkend zum 1. des Monats, in dem die Beitrittserklärung unterzeichnet worden ist.

3. Die Ablehnung der Aufnahme ist dem Betroffenen unter Angabe der Gründe bekannt zu machen. Aufnahmeanspruch besteht grundsätzlich nicht.

 

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitgliedes, und außerdem:

a) durch freiwilligen Austritt,

b) durch Ausschluss aus dem Verein.

2. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt ist nur zum Schluss des Geschäftsjahres zulässig, wobei eine Kündigungsfrist von 6 Wochen einzuhalten ist. In begründeten Fällen ist eine Kündigung zum Quartalsende, in welchem die Kündigung erklärt wird, zulässig.

3. Ein Mitglied kann aus wichtigem Grunde aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann anzunehmen, wenn
a) das Mitglied bei Vereinsaktivitäten die körperliche oder seelische Gesundheit Anderer gefährdet
b) das Mitglied gegen Vereinsinteressen oder gegen die Satzung grob verstoßen hat
c) das Mitglied das Ansehen des Vereins schwer geschädigt hat
d) das Mitglied seine satzungsmäßigen Verpflichtungen grob verletzt hat, insbesondere Beiträge nicht zahlt.

4. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit mindestens 3/4 Mehrheit seiner Mitglieder. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer Frist von 3 Wochen Gelegenheit zu geben, sich persönlich oder schriftlich zu rechtfertigen. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied schriftlich bekannt zu machen. Bei unmittelbarer Gefahr ist der Vorstand ermächtigt, ohne Frist über den Ausschluss mit sofortiger Wirkung zu beschließen.

 

§ 7 Maßregelungen

1. Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen Anordnungen des Vorstandes oder der Abteilungsleitung verstoßen, können nach vorheriger Anhörung vom Vorstand u.a. mit folgenden Maßnahmen belegt werden:

a) Verweis

b) zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und den Veranstaltungen des Vereins.

c) sollten 3 nacheinander fällig gewordene Mitgliedsbeiträge nicht beglichen werden, erlischt mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis zur Teilnahme an allen Wettkämpfen. Die Abteilungsleitung zieht jeglichen Spielausweis oder ähnliche Meldeunterlagen umgehend ein und händigt diese dem Vorstand aus.

2. Der Bescheid über diese Maßregelung ist dem Mitglied schriftlich bekannt zu machen.

 

§ 8 Beiträge, Umlagen, Sonderzahlungen

1. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern Beiträge. Der Beitrag besteht aus dem Grundbeitrag in Verbindung mit ggf. diversen Abteilungsbeiträgen. Über die Höhe der Grundbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Beitrag wird grundsätzlich jährlich im Voraus erhoben. Er kann auch unterjährig in Teilbeträgen erhoben werden.

2. Die Beiträge, die die Mitglieder nach Abs. 1 zu leisten haben, sind - sofern die Satzung bzw. Beitragsordnung nichts anderes regelt - zum 15. Januar d. J. fällig. Alle Beiträge werden im Einzugsverfahren erhoben. Die Mitglieder sind verpflichtet, mit ihrem Beitritt zum Verein eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen.

3. Die Beiträge, die die Mitglieder nach Abs. 1 zu leisten haben, sind - sofern die Satzung bzw. Beitragsordnung nichts anderes regelt - zum 15. Januar d. J. fällig. Alle Beiträge werden im Einzugsverfahren erhoben. Die Mitglieder sind verpflichtet, mit ihrem Beitritt zum Verein eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen.

4. Daneben können durch Beschluss der Mitgliederversammlung Sonderbeiträge und einmalige Umlagen festgesetzt werden, wenn es die wirtschaftliche Lage des Vereins erfordert.

5. Ergänzende Regelungen zum Beitragswesen:

a) Ehrenmitglieder sind von Beiträgen, Umlagen und Sonderzahlungen befreit.

b) Der Vorstand kann beschließen, in begründeten Fällen den Grundbeitrag zu ermäßigen, zu stunden und auch auf den Grundbeitrag zu verzichten.

 

§ 9 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

a) der Vorstand

b) der Beraterkreis

c) die Mitgliederversammlung

 

§ 10 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus

a) dem Vorsitzenden

b) dem stellvertretenden Vorsitzenden

c) dem Geschäftsführer

d) dem Schatzmeister

e) mindestens zwei Beisitzern

f) dem Vertreter der Vereinsjugend

2. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam.

3. Im Innenverhältnis gilt, dass einer von beiden der Vorsitzende, im Falle der Verhinderung der stellv. Vorsitzende, weiter ersatzweise der Geschäftsführer, weiter ersatzweise der Schatzmeister sein muss.

4. Der Jugendvertreter ist dabei ausgeschlossen.

 

§ 11 Zuständigkeiten des Vorstands

1. Der Vorstand ist für alle gesetzlichen Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch die Satzung zugewiesen sind.

2. Insbesondere ist der Vorsitzende für die Einhaltung aller Bestimmungen des Datenschutzes verantwortlich. Dies schließt die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gemäß den gesetzlichen Regelungen ein.

3. Alles Weitere regelt die Geschäftsordnung.

4. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Sitzungen. Näheres dazu regelt die Geschäftsordnung.

5. Über den Verlauf der Sitzungen, insbesondere über die gefassten Beschlüsse, ist eine Niederschrift aufzunehmen.

 

§ 12 Beraterkreis

1. Zum Beraterkreis gehören

a) die Mitglieder des Vorstandes

b) die Leiter der Abteilungen bzw. die Vertreter der Abteilungsleiter

2. Der Beraterkreis sollte vierteljährlich zusammentreten und wird vom Vorsitzenden oder einem anderen Vereinsmitglied geleitet.

 

§ 13 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens

a) jährlich einmal, bis spätestens 30.06. des Jahres

b) wenn dies mindestens 5 Prozent der Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe und des Zwecks beim Vorstand beantragen,

c) wenn die Auflösung des Vereins beschlossen werden soll,

d) bei Ausscheiden des Vorsitzenden während der Amtsperiode,

e) wenn der Vorstand die Einberufung beschließt.

2. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen.

3. Die Einberufung erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetpräsenz des Vereins, in den Sportstätten, im Vereinsheim mindestens 14 Tage vor der Versammlung.

4. Die Tagesordnung, die vom Vorstand festgesetzt wird, ist dabei anzugeben oder die Stelle, bei welcher diese erhältlich ist.

 

§ 14 Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für

a) die Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands, der Abteilungen und des Berichts der Kassenprüfer

b) die Entlastung des Vorstands

c) die Wahl bzw. Abberufung der Vorstandsmitglieder mit Ausnahme des Jugendvertreters sowie Wahl bzw. Abberufung der Kassenprüfer

d) die Festsetzung der Höhe der Grundbeiträge, Umlagen und Sonderzahlungen

e) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins

f) die Entgegennahme der Berichte der in Fachgremien tätigen Vertreter.

 

§ 15 Anträge und nachträgliche Anträge zur Tagesordnung

1. Anträge zur Tagesordnung können gestellt werden

a) von jedem Mitglied,

b) vom Beraterkreis,

c) von den Abteilungen.

2. Über Anträge, die nicht schon in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens 4 Tage vor dem Tage der Mitgliederversammlung in der Geschäftsstelle eingehen.

3. Die Anträge sind schriftlich oder auf elektronischem Wege zu stellen. Der Versammlungsleiter hat beim Vorliegen solcher Anträge zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen und diese Ergänzung in der Mitgliederversammlung bekannt zu machen.

4. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung oder nach Ablauf o. a. Frist gestellt werden, beschließt die Versammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen.

5. Bei Anträgen auf Satzungsänderungen bedarf es zur Annahme dieser Anträge der Einstimmigkeit.

 

§ 16 Leitung und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung, Protokollierung der gefassten Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung vom Stellvertretenden Vorsitzenden, weiter ersatzweise vom Geschäftsführer, weiter ersatzweise vom Schatzmeister, weiter ersatzweise von einem Beisitzer, geleitet. Bei Verhinderung aller gewählten Vorstandsmitglieder bestimmt die Mitgliederversammlung den Versammlungsleiter.

2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Vereinsmitglieder beschlussfähig. Jedes ordentliche Mitglied ab vollendetem 16. Lebensjahr hat eine Stimme.

3. Das Stimmrecht ist nur persönlich auszuüben.

4. Bei Mitgliedern unter dem vollendeten 16. Lebensjahr darf sein gesetzlicher Vertreter das Stimmrecht ausüben.

5. Stimmrechtsübertragungen sind unzulässig.

6. Die Stimmrechtsregelung gem. Nr. 2 gilt für alle Gremien.

7. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handerheben. Sie müssen geheim durchgeführt werden, wenn ein anwesendes stimmberechtigtes Mitglied dies beantragt.

8. Die Mitgliederversammlung fasst im Allgemeinen ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, d. h. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht gezählt, auch nicht als ablehnende.

9. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Versammlungsleiters den Ausschlag.

10. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

11. Bezüglich Beschlussfassung über die Auflösung siehe § 22 der Satzung.

12. Die Wahlen sind als Einzelwahlen durchzuführen.

13. In den Jahren mit gerader Zahl sind

a) der Vorsitzende

b) der Schatzmeister/in

c) mindestens 1 Beisitzer zu wählen.

14. In den Jahren mit ungerader Zahl sind

a) der Geschäftsführer

b) der Stellvertretende Vorsitzende

c) mindestens 1 Beisitzer zu wählen.

15. In jedem Jahr ist einer der beiden Kassenprüfer zu wählen.

16. Die Wahlen erfolgen mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die erforderliche Mehrheit erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Die Wahl wird nunmehr mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

17. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Den Protokollführer bestimmt der Versammlungsleiter. Die Unterzeichnung der Niederschrift erfolgt durch den Protokollführer und den Versammlungsleiter.

 

§ 17 Kassenprüfer

1. Der Verein hat zwei Kassenprüfer, die von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt werden; sie bleiben jedoch bis zur Neuwahl im Amt.

2. Wählbar sind nur voll geschäftsfähige Vereinsmitglieder, die nicht gleichzeitig Mitglieder des Vorstands bzw. des Beraterkreises sind. Wiederwahl ist nicht zulässig.

3. Scheidet während der Amtsperiode ein Kassenprüfer aus, so bestellt der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer.

4. Die Kassenprüfer haben das Recht, jederzeit Einsicht in die Geschäftsbücher und Buchungsunterlagen zu nehmen. Sie haben die Pflicht, mindestens einmal im Geschäftsjahr eine Kassenprüfung, auch bei den Abteilungen, vorzunehmen und von dem Ergebnis der Prüfung der Mitgliederversammlung zu berichten.

 

§ 18 Die Vereinsjugend

1. Mitglieder der Vereinsjugend (Jugendabteilung) sind alle Jugendlichen, sowie alle innerhalb des Jugendbereiches gewählten und berufenen Mitarbeiter.

2. Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbständig nach den Richtlinien der bestehenden Jugendordnung, soweit die Satzung des Vereins nichts anderes bestimmt.

 

§ 19 Abteilungen

1. Für die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen oder werden im Bedarfsfall durch Beschluss des Vorstandes gegründet.

2. Abteilungsmitglied ist, wer in der Abteilung durch Aufnahmeantrag aufgenommen worden ist.

3. Die Abteilungen, geleitet jeweils von dem Abteilungsleiter, seinem Stellvertreter und weiteren Abteilungsmitgliedern, denen feste Aufgaben übertragen werden, regeln ihre Aufgaben nach den sich selbst gegebenen Ordnungen selbstständig, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt.

4. Die Abteilungen sind für ihre gefassten Beschlüsse dem Vorstand des Vereins verantwortlich und jederzeit zur schriftlichen Berichterstattung verpflichtet.

5. Abteilungsversammlungen finden mindestens einmal jährlich statt.

6. Die Abteilungsleiter werden von den jeweiligen Abteilungen nach den für sie geltenden Ordnungen gewählt. In Ermangelung einer Abteilungsordnung gelten sinngemäß die Bestimmungen der Vereinssatzung.

 

§ 20 Haftungsausschluss

1. Ehrenamtlich Tätige haften für Schäden gegenüber den Mitgliedern und gegenüber dem Verein, die sie in Erfüllung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit verursachen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Der Verein haftet gegenüber den Mitgliedern im Innenverhältnis nicht für fahrlässig verursachte Schäden oder Verluste, die Mitglieder bei der Ausübung des Sports, bei Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen und Geräten des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen erleiden, soweit solche Schäden oder Verluste nicht durch die Versicherungen des Vereins gedeckt sind.

 

§ 21 Vergütungen für die Vereinstätigkeit

1. Gem. § 2 werden die Vereins- und Organämter grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann folgende Regelungen treffen:

2. Organämter und Vereinsämter können im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 und Nr. 26a EStG ausgeübt werden.

3. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit nach Abs. (1) trifft der Vorstand einstimmig. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung. Entgeltliche Vereinstätigkeiten aufgrund Vorstandsbeschluss sind im nächsten Jahresabschluss offen zu legen.

4. Zur Führung der Geschäftsstelle und für sonstige Tätigkeiten können im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten für den Verein haupt- oder nebenamtlich Beschäftigte angestellt werden.

5. Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon usw.

6. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von drei Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die prüffähig sein müssen, nachgewiesen werden.

7. Vom Vorstand können per Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten Grenzen über die Höhe des Aufwendungsersatzes nach § 670 BGB festgesetzt werden.

 

§ 22 Auflösung

1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zwecke besonders einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

2. Die Einberufung einer solchen Mitgliederversammlung darf nur erfolgen, wenn der Vorstand dieses mit einer 3/4 Mehrheit seiner Mitglieder beschlossen hat oder die Hälfte der Mitglieder des Vereins die Einberufung schriftlich beim Vorstand beantragt.

3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.

4. Bei Beschlussunfähigkeit ist eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Die Beschlussfassung erfolgt auch hier mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen.

5. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die Vorstandsmitglieder die Liquidatoren. Ihre Vertretungsregelung richtet sich nach § 10 Abs. 2 der Satzung.

6. Die Vorschriften gelten entsprechend für die sich sonst ergebenden Beendigungsgründe.

 

§ 23 Vollmacht zur Änderung der Satzung

1. Der Vorstand ist ermächtigt, solche Änderungen der Satzung vorzunehmen, die aus rechtlichen Gründen zur Eintragung in das Vereinsregister und/oder zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch die Finanzverwaltung bzw. deren Aufrechterhaltung notwendig sind oder werden.

2. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, solche Änderungen der Satzung vorzunehmen, die zur Behebung von Beanstandungen bei Anmeldung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung zur Änderung der Satzung zur Eintragung in das Vereinsregister notwendig sind oder werden.

3. Die Vollmacht zur Änderung der Satzung gilt unter dem Vorbehalt, dass die Änderungen dem Wesensgehalt der Satzung nicht widersprechen.

 

§ 24 Inkrafttreten

Vorstehende Satzung wurde am 20. April 2018 in Havixbeck unter Aufhebung der bisherigen Satzung von der Mitgliederversammlung beschlossen.

 

Vorstand

HaJo Walden
Vorsitzender: Walden, Hans-Joachim
Tel: 02507 / 986560
E-Mail:
Aufgaben: Sprecher des Vorstands
unbekannt
stellv. Vorsitzender: derzeit nicht besetzt,
Interessenten melden sich gerne in der Geschäftsstelle
Aufgaben: Bei Verhinderung des VS, Aufgabenübernahme
unbekannt
Geschäftsführer/in: derzeit nicht besetzt,
Interessenten melden sich gerne in der Geschäftsstelle
Aufgaben: Geschäftsstelle organisieren
Klaus Wellner
Schatzmeister: Wellner, Klaus
Tel: 0160 / 94924635
E-Mail:
Aufgaben: Verantwortlich für die Finanzen des Vereins
Anne Fleßner
Beisitzerin: Fleßner, Anne
Tel: 02507 / 98424
E-Mail:
Aufgaben: Kassenführung
Berthold Pierick
Beisitzer: Pierick, Berthold
Tel: 0152 / 54734656
E-Mail:
Aufgaben: Protokoll
Jörg Sommerfeld
Beisitzer: Sommerfeld, Jörg
Tel: 0171 / 7994717
E-Mail:
Aufgaben: Homepage
Mark Waterkortte
Beisitzer: Waterkortte, Mark
Tel: 0170 / 9385679
E-Mail:
Aufgaben: Förderanträge
unbekannt
Jugendvertreter/in: derzeit nicht besetzt,
Interessenten melden sich gerne in der Geschäftsstelle
Aufgaben: Vertretung der jugendlichen Mitglieder

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Schwarz-Weiß Havixbeck e. V.
Althoffsweg 41
48329 Havixbeck


Vertreten durch:

Hans-Joachim Walden (1.Vorsitzender)
Klaus Wellner (Schatzmeister)

Anne Fleßner ( Beisitzerin)
Berthold Pierick (Beisitzer)
Hagen Seegers (Beisitzer)
Jörg Sommerfeld (Beisitzer)
André Spielmeyer (Beisitzer)
Mark Waterkortte (Beisitzer)


Kontakt:

Telefon:
E-Mail:
02507 / 1880

Registereintrag:

Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Coesfeld
Registernummer: 227


Realisierung und Administrator der Homepage:

Ralf Wulfers (V.i.S.d.P.)

Haftungsausschluss:

Haftung für Inhalte

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Quelle: erstellt mit dem Impressum-Generator eingetragener Verein (e. V.) von eRecht24.

Quelle: Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert.

SWHSchwarz-Weiß Havixbeck
Althoffsweg 41
48329 Havixbeck
Geschäftsstelle

02507/1880