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Beiträge

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Beiträge im Sportverein Schwarz-Weiß Havixbeck e.V.

(Jahresbeiträge, gültig ab 01.01.2011, letzte Anpassung: 07.02.2012)

Ab dem 4. Familienmitglied werden für die jüngsten Familienmitglieder keine Beiträge erhoben (Ausnahme: Ballett)

 
 
Normalbeitragermäßigter Beitrag *)Passivbeitrag
bis 12 J.13-18 J.ab 19 J.bis 12 J.13-18 J.ab 19 J. 
Grundbeitrag36,0036,0036,0027,0027,0027,00 
+ Abteilungsbeiträge
Aikido
24,0024,0024,00 18,00 18,00 18,00 
Badminton24,00 24,00 36,0018,00 18,00 27,00 
Ballett216,00 216,00 216,00 192,00 192,00 192,00 
Basketball  60,0072,00 60,00 45,00 54,00 45,00 
Fußball  78,00 78,00 130,00 58,5058,5097,50 40,00
Handball  70,00 90,00 160,00 52,50 67,50 120,00 40,00
Judo  84,00 84,00 84,00 63,00 63,00 63,00 
Sportkegeln 84,00 84,00 84,00 63,00 63,0063,00 
Leichtathletik 96,00 96,00 96,00 72,00 72,00 72,00 
Radsport 24,00 24,00 48,00 18,00 18,00 36,00 
Tischtennis 24,00 24,00 40,00 18,00 18,00 30,00 
Turnen+Gymnastik 24,00 24,00 40,00 18,00 18,00 30,00 
Volleyball 24,00 24,00 60,00 18,00 18,00 45,00 


*) Der ermäßigte Beitrag gilt für:

  • alle Mitglieder einer Familie mit mindestens 2 aktiven Sportlern
    (davon muss mindestens ein Familienmitglied im Kindes- oder Jugendlichenalter bzw. nachweislich kindergeldberechtigt sein)
  • Mitglieder, die in mindestens 2 Abteilungen aktiv sind
  • Erwachsene ohne oder mit nur geringem Einkommen (gegen Nachweis)
     
Unsere Kursangebotenicht SWH-MitgliedSWH-Mitglied
KonditionsgymnastikKursgebühren bitte in der Geschäftsstelle unter 02507/1880 erfragen
Nordic Walking für Anfänger
Nordic Walking für Fortgeschrittene

 

 

Folgende Besonderheiten sind zu beachten:
  • Der Verein erhebt von seinen ordentlichen Mitgliedern einen Grundbeitrag zur Deckung aller Verwaltungs- und Infrastrukturkosten und zusätzlich Beiträge für Abteilungen, in denen das Mitglied aktiv ist.
  • Neumitglieder zahlen Grund- und Abteilungsbeitrag anteilig ab dem Quartal, in dem sie dem Verein beigetreten sind.
  • Entsteht durch die neue Mitgliedschaft eine Familie, gilt der ermäßigte Beitrag für das neue Mitglied ab sofort. Bereits fällig gewordene und gezahlte Beiträge für bisherige Familienmitglieder werden nicht erstattet oder verrechnet. Für dieses Familienmitglied gilt der ermäßigte Beitrag ab dem Folgejahr.
  • Ein Familienmitglied wird im Jahr nach dem 18. Geburtstag eigenständiges Vereinsmitglied. Wird dadurch ein Familienverbund aufgelöst, gilt Gleiches für das weitere Familienmitglied. Der Familienverbund (und damit der ermäßigte Beitrag) kann aber weiterhin bestehen bleiben, wenn das volljährig gewordene Mitglied über kein oder nur geringes Einkommen verfügt. Der Kindergeldnachweis ist erforderlich.
  • Lt. Satzung ist das Mitglied verpflichtet, dem Verein eine Einzugsermächtigung für die Mitgliedsbeiträge zu erteilen. Es wird die Zahlungsweise "jährlich" und "½-jährlich" angeboten, nur für die Abteilung Ballett auch "monatlich".
  • Bankverbindung für Beitragsüberweisungen: Konto-Nr.: 8001 0101, Sparkasse Westmünsterland (BLZ 401 545 30)
  • Spenden: Für Spenden in freiwilliger Höhe (auch für bestimmte Abteilungen) gilt eine besondere Regelung. Es wird eine Vereinbarung zwischen dem Verein und dem Förderer getroffen. Dieser erhält automatisch eine Spendenbescheinigung am Ende des Jahres zur Vorlage beim Finanzamt.
    Bankverbindung für Spenden: Konto-Nr.: 8001 0069, Sparkasse Westmünsterland (BLZ 401 545 30)
     

Aufnahme in den Sportverein

Das Formular zur Aufnahme in den Sportverein können Sie hier herunterladen. Oder nehmen Sie Kontakt zum Verein auf!

Aktualisiert ( Dienstag, den 07. Februar 2012 um 10:33 Uhr )  



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